2013
Die Vorbereitungen beginnen. Bereits 2013, ein Jahr vor offiziellem Start des Fahrdienst Hofheim, fing Inhaber Peter Jung an, bei der IHK die Fachkundeprüfung zur Führung eines Taxi und Mietwagenunternehmens im innerstaatlichen und Grenzüberschreitenden Verkehr abzulegen.
Die Idee für die Gründung eines Krankenfahrdienstes resultierte aus der Rettungsassistenten Ausbildung welche er bereits Jahre zuvor bei der Lehranstalt für Rettungsdienst in Rheinland Pfalz absolvierte.
2014
Jetzt wurde es ernst. Die Suche nach Fahrzeugen begann. Nach ermüdenden Verhandlungen mit verschiedenen Autohäusern war das erste Fahrzeug ein Ford Transit, welche zu einem Behindertengerten Fahrzeug umgebaut wurde. Mit Fahrtrage, Tragestuhl und Rollstuhlarretierung bekam der Fahrdienst Hofheim im Juni 2014 seine erste Konzession in Hofheim am Taunus.
2017
Umzug von Hofheim nach Kelkheim. Bei Gründung des Fahrdienstes 2014 sahen wir Hofheim als sehr guten Standort an. Mit den Jahren verlagerte sich unser Einzugsgebiet mehr in den Nördlichen Main-Taunus-Kreis. So das wir unseren Hauptsitz nach Kelkheim verlegten.
Natürlich sind wir weiterhin im gesamten Rhein-Main-Gebiet unterwegs.
2018
Die Namensänderung wurde nötig. Mit Umzug nach Kelkheim machte der Name „Fahrdienst Hofheim“ nur noch wenig Sinn, deswegen entschieden wir uns zur Namensänderung.
So entstand unser heutiger Name „Krankenfahrdienst Jung“
Rollstuhl mit Treppensteiger.
Zusammen mit dem Scalamobil kann auch ein einzelner Fahrer mit Patienten Treppenstufen überwinden.
Tragestuhl.
Mit dem Tragestuhl können schnell ganze Stockwerke überwunden werden.
Die Fahrtrage.
Wenn sitzen nicht geht, fahren wir Patienten auch liegend.
Unser Logo.
Mit uns kommen Sie schnell uns sicher ans Ziel.
bis einschließlich 7 km
ab 8-100 km
ab 101-200 km
Tragestuhl/Rollstuhl
Tragestuhl/Rollstuhl
Tragestuhl/Rollstuhl
€65,00
€85,00 + €2,05 ab dem 20. Kilometer
€95,00 + €2,35 ab dem 101. KM
bis einschließlich 7 km
ab 8-200km
Liegend
Liegend
€105,00
€105,00 + €2,35 ab dem 8. Kilometer
Liegend/sitzend
Liegend/sitzend
201-400 Kilometer
über 401 Kilometer
€115,00 + €2,35 ab dem 20. Kilometer
€150,00 + €2,35 ab dem 20. Kilometer
Die Fahrt als Kassenfahrt
Wenn die Fahrt über eine ärztliche Verordnung mit der Krankenkasse abgerechnet werden soll und alle Vorraussetzungen dafür erfüllt sind, wird Ihnen lediglich nur noch ein Eigenanteil in Höhe von 10% bzw. mindestens 5,-€ (maximal 10,- €) pro Fahrt zu berechnet, sollten Sie nicht von Zuzahlungen befreit sein.
Weitere Informationen über die Vorraussetzungen für eine Kassenfahrt finden Sie in den Krankentransportrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Die Privatfahrt
Ihre Kasse übernimmt die Fahrt nicht, oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine Krankenbeförderung als Selbstzahler?
In der unten stehenden Liste können Sie genau sehen, was eine Privatfahrt kostet.
An Sonn- und Feiertagen erheben wir einen Zuschlag von €25,00 pro Fahrt.
Für nicht abgesagte Fahrten (zwei Stunden vorher) berechnen wir €30,00 für die Fehlanfahrt/Leerfahrt
Copyright ©
Diese Website verwendet Cookies.
Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für Details.