Wir melden uns dann schnellstmöglich per Mail oder Telefon zurück.
Bitte beachten Sie, dass eine Anfrage nur durch eine telefonische oder schriftliche Rückmeldung unsererseits angenommen werden kann.
Bei Fahrt über Verordnung einer Krankenbeförderung (bitte ankreuzen):
Patient verfügt über
Trifft keiner der oben genannten Punkte zu, oder handelt es sich um eine Serienfahrt (Dialyse, Onkologie, Bestrahlung etc.) muss die Krankenkasse die Fahrt vor Antritt genehmigen.
Auch Fahrten zu Pflegeeinrichtungen müssen von der Krankenkasse bewilligt werden.
Kontaktdaten für Rückfragen und Zusage der Anfrage:
Voraussetzungen:
Fahrerlaubnis B PKW (alt: FS 3), Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, gerne Telefonisch unter 06195/9611001 oder hier per Onlineformular.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Ihr Team vom Krankenfahrdienst Jung
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